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Einreisebestimmungen

Urlaub mit Hund in Kroatien
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Einreisebestimmungen

11.03.2023 durch bkdirekt

Die Einreise von Haustieren ist nur mit gültigem Tierarzt-Zeugnis über den Gesundheitszustand der Tiere möglich. Hunde aus EU-Staaten benötigen für den Urlaub in Kroatien dafür lediglich einen gültigen Europäischen Heimtierausweis mit kurzer Beschreibung des Hundes, Namen und die Adresse des Hundehalters und eingetragene Impfungen (am wichtigsten: eine noch gültige Tollwutschutz-Impfung). 

Bei der Einreise nach Kroatien aus einem EU-Land wie Deutschland muss eine aktuell noch gültige Tollwut-Impfung und eine eindeutige Kennzeichnung über einen im Nackenfell implantierten Mikrochip nachgewiesen werden können. Die Nummer des Mikrochips muss vom Tierarzt in den mitzuführenden Heimtier-Reisepass oder das entsprechende Zertifikat des Hundes eingetragen worden sein und übereinstimmen.

Tiere aus EU-Ländern oder “Nicht-EU-Ländern mit niedrigem Risiko”, die jünger als 3 Monate und nicht geimpft sind, können im Hundeurlaub nach Kroatien eingeführt werden, sofern der Besitzer oder Begleiter ein Reisedokument oder Zertifikat dabei hat und sie sich von Geburt an am selben Ort aufgehalten haben und nicht in Kontakt mit Wildtieren gewesen sind oder sich in Begleitung ihrer Mutter bewegen, von der sie noch immer abhängig sind.

Nur für Hunde bei der Einreise aus Drittländern bzw. Nicht-EU-Ländern mit hohem Risiko: Im Rahmen der Tollwut-Impfung muss das Tier einen Antikörper-Neutralisierungstest des Tollwut-Virus von mindestens 0,5 IJ/ml gemacht haben, der frühestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor dem Urlaub in Kroatien von einem amtlich befugten Tierarzt in einem befugten Laboratorium durchgeführt werden sollte.

Unter nichtkommerzieller Einfuhr von Tieren versteht man die Einfuhr von bis zu maximal fünf Haustieren.

Für eine Reihe von Hunderassen, sogenannte Listenhunde, muss für die Einreise ein von den Behörden anerkannter Zuchtnachweis vorgelegt werden können.

Kroatien ist Mitglieder der Europäischen Union und ab 1. Januar 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens (Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Gebiets) ist.

Auf der Webseite des kroatischen Veterinäramtes finden Sie ausführliche Informationen zur Einreise mit Haustieren (in englischer Sprache).